03.05.2007
Die Stadt will Existenzgründern, insbesondere aus nicht technologieorientierten Branchen, mit Zuschüssen aus einem Fonds helfen. Der Rat hat dafür im Haushalt 2007 80.000 Euro bereitgestellt. Die Finanzausstattung des Fonds beträgt für drei Jahre insgesamt 300 000 Euro. Am 2. Mai hat der Rat in der Sitzung die Vergaberichtlinien beschlossen. Die Förderung durch den Gründerfonds kann somit an den Start gehen.
Die Stadt will den Existenzgründern beim Start in die Selbständigkeit helfen, da diese wegen der zumeist knappen Kapitaldecke und fehlender Sicherheiten in der entscheidenden Phase nur schwierig Kredite von Banken erhalten. Mit Geld aus dem Existenzgründerfonds, das die Stadt nach dem Entwurf der Förderrichtlinien als „verlorene Zuschüsse“ gewährt, soll der Sprung über die ersten Hürden der Selbständigkeit erleichtert werden. Denn laut einer Umfrage der KfW-Mittelstandsbank enden bundesweit mehr als 50 Prozent der Finanzierungsgespräche zwischen Banken und Unternehmen mit einer Absage. Auch in Braunschweig ist diese Entwicklung zu beobachten.
„In den schnell wachsenden Technologie-Branchen hat Braunschweig eine bemerkenswert gute Quote an Unternehmensgründungen aufzuweisen“, stellt Joachim Roth, Wirtschaftsdezernent der Stadt Braunschweig und Geschäftsführer der Braunschweig Zukunft GmbH, die Stärke Braunschweigs heraus. In den traditionellen Aufgabenfeldern, wie zum Beispiel dem Dienstleistungssektor, gibt es jedoch noch Verbesserungspotenziale.
Ein erster Schritt wurde von der Braunschweig Zukunft GmbH mit der Eröffnung des Rollei-Zentrums für Existenzgründer im September 2005 gemacht. Dieses Gründerzentrum in der Salzdahlumer Straße bietet jungen Unternehmen aus nicht technologieorientierten Branchen günstige Büroflächen. Durch eine Kooperation zwischen der Braunschweig Zukunft GmbH und der Rollei GmbH konnte im Rahmen eines Public Private Partnerships die Rollei GmbH als Partner und Eigentümer geeigneter Flächen gewonnen werden.
„Die Bereitstellung von geeigneten und kostengünstigen Räumen reicht aber noch nicht, um Existenzgründungen in den traditionellen Branchen in Braunschweig ausreichend zu fördern. Die Einrichtung eines Gründerfonds ist unser zweiter Schritt auf dem Weg zu verbesserten Strukturen in Braunschweig. Auch sollen die im Rollei-Zentrum ansässigen Jungunternehmen zusätzlich von einem kostenlosen Beratungs- und Coaching-Angebot sowie von Vortragsveranstaltungen vor Ort profitieren“, erklärt Joachim Roth. Mit diesem Förder-Paket soll die Situation der Existenzgründer verbessert werden: „Wir wollen die Erfolgsaussichten von jungen Unternehmen steigern und damit die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Braunschweig mittelfristig erreichen.“
Nach den Richtlinien zum Existenzgründerfonds ist das Referat 0800 „Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing“ der Stadt Braunschweig der Zuschussgeber. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Braunschweig Zukunft GmbH fungiert als Ansprechpartner der Zuwendungsempfänger, informiert über die Fördermöglichkeiten, nimmt die Anträge entgegen, nimmt die Prüfung auf Gewährung gemeinsam mit den Wirtschaftssenioren vor und unterbreitet dann dem Referat 0800 einen Entscheidungsvorschlag. Ferner ist die Braunschweig Zukunft GmbH für die Überwachung der zweckentsprechenden Verwendung des Zuschusses zuständig.
Als Zielgruppe des Fonds sind Existenzgründer mit einem Kleinstunternehmen definiert, die ihren Sitz in Braunschweig und insbesondere im Rollei-Zentrum für Existenzgründer haben. Ein Personalbestand von weniger als zehn Mitarbeitern und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro sind weitere Kriterien. Ein Anspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Gewährt werden Zuschüsse für die Gründung oder den Erwerb eines Unternehmens als Einstieg in die Selbständigkeit sowie die Erweiterung eines Unternehmens in der Anlaufphase bis zu drei Jahre nach der Gründung.
Empfänger der Zuschüsse können natürliche oder juristische Personen sein. Ausgeschlossen sind freiberufliche Existenzgründer sowie Gründer in den Bereichen Gastronomie sowie Handwerk ohne Meistertitel. Die Höhe des Zuschusses liegt zwischen 1.000 und maximal 7.500 Euro, wobei er mit dem Eigenkapital eine Höhe von 30 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens nicht übersteigen darf. In Einzelfällen ist auch eine höhere Förderung möglich.
Weitere Voraussetzungen für einen Zuschuss aus dem Fonds sind ein schlüssiges Unternehmenskonzept mit Businessplan sowie Investitions- und Finanzierungsplan, Rentabilitätsvorschau sowie Liquiditätsplan, eine Antragstellung spätestens 36 Monate nach erstmaliger Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit und gegebenenfalls die für die Gründung erforderlichen Genehmigungen. Außerdem muss das geförderte Unternehmen seinen Sitz mindestens drei Jahre in Braunschweig behalten.
Ansprechpartner bei der Braunschweig Zukunft GmbH zum Gründerfonds ist Jörg Meyer, Telefon 0531 / 3804-3832, j.meyer@braunschweig-zukunft.de.