13.10.2006
Am 13.06.2006 hat der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff den Niedersachsen-Kombi den Geschäftsführern/innen der Arbeitsgemeinschaften (ARGE), den optierenden Kommunen sowie weiteren Vertretern aus Wirtschaft und Verwaltung vorgestellt.
Die ARGE Braunschweig greift mit dem am 01.07.2006 startenden „Braunschweiger Modell“ den vom Niedersächsischen Ministerpräsidenten initiierten „Niedersachsen-Kombi“ auf und setzt ihn in der Region um. Mit der Einführung des „Braunschweiger Modells“ möchte die ARGE Braunschweig die berufliche Integration langzeitarbeitsloser Hilfeempfänger fördern und neue Beschäftigungsanreize bieten. Die Besonderheit des Braunschweiger Modells ist, dass alle langzeitarbeitslosen Arbeitslosengeld II-Bezieher diese Förderung erhalten können.
Seit Jahresbeginn hat die ARGE Braunschweig bereits die Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen intensiviert. Bis Juni 2006 konnten über die Förderung durch Einstiegsgeld und Eingliederungszuschuss bereits insgesamt 120 Arbeitslosengeld II-Empfänger eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
Stark betroffen von Langzeitarbeitslosigkeit sind Personen, die über keine bzw. keine arbeitsmarktgängige Berufsausbildung verfügen. Der stetige Rückgang geringqualifizierter Beschäftigungsangebote erschwert es diesem Personenkreis, auf dem ersten Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Selbst bei Arbeitsaufnahme reichen die erzielten Einkommen häufig zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht aus bzw. liegen nur gering über dem vormaligen Arbeitslosengeld II-Bezug (ALG II).
Mit einem kombinierten Zuschuss sowohl an Arbeitgeber als auch an Arbeitnehmer soll die Bereitstellung bzw. Besetzung zusätzlicher Arbeitsplätze durch die Wirtschaft im so genannten Niedriglohnsektor gefördert und Langzeitarbeitslose motiviert werden, auch gering entlohnte Tätigkeiten aufzunehmen.
Gefördert werden zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit einem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt (ohne Zuschuss) von mindestens 401 € und höchstens 1.500 € und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden. Nicht förderbar sind befristete Beschäftigungen unter 3 Monate sowie Ausbildungsverhältnisse. Für Arbeitnehmerüberlassungen gelten Sonderregelungen.
Der Zuschuss für Arbeitgeber kann längstens 10 Monate gewährt werden und beträgt max. 400 € pro Monat. Der Arbeitnehmer erhält im gleichen Zeitraum einen monatlichen Zuschuss von max. 200 € plus 40 € für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Bei einer Teilzeitbeschäftigung unter 35 Wochenstunden halbieren sich die Zuschüsse.
Erstmals können jetzt auch die Kosten für Qualifizierungen außerhalb des Betriebes bis zu 2.000 € übernommen werden. Braunschweig plant hierfür insgesamt eine Summe von 90.000 € ein. Die Qualifizierung kann entweder im Vorfeld erfolgen oder auch begleitend. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine Einstellungszusage und die Qualifizierung muss außerhalb des Unternehmens stattfinden.
Die Geschäftsführung der ARGE Braunschweig hofft auf großes Interesse am Braunschweiger Modell des Niedersachsen–Kombi und möchte alle Unternehmen, die Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor haben, ermuntern, sich bei der ARGE Braunschweig zu melden.
Weitere Informationen erhalten ALG II–Empfänger von ihrem persönlichen Ansprechpartner in der Arbeitsgemeinschaft Braunschweig. Interessierte Arbeitgeber können sich an Anne Klapproth, Tel.: 0531 / 80 177-3649 wenden.