In Braunschweig können kleine und mittelständische Unternehmen Zuschüsse für investive Maßnahmen erhalten, die zur Neuschaffung von Arbeitsplätzen führen. Fördermittel (GRW) konnten hierfür in der Vergangenheit auch beim Land über die Investitons- und Förderbank Niedersachsen (NBank) beantragt werden. Die kommunale Förderung der Stadt Braunschweig (KMU Richtlinie) stellte ein ergänzendes Mittel für jene Unternehmen dar, die die teilweise hohen Anforderungen an eine Landesförderung nicht erfüllen konnten. Neben städtischen Mitteln setzt die Stadt Braunschweig hierfür auch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.
Ende März 2010 wurde vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium mitgeteilt, dass mit sofortiger Wirkung die einzelbetriebliche Investitionsförderung aus GRW für Unternehmen eingestellt und eine Neuausrichtung der Landesförderung erfolgen wird.
Dies bedeutet, dass gegenwärtig nur über die Stadt Braunschweig eine entsprechende Förderung beantragt werden kann. Die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel reichen aber nicht aus, um die wegfallende Landesförderung zu kompensieren, sodass sehr erhebliche Kürzungen der maximal möglichen Fördersätze für künftige Anträge erfolgen müssen. Eine Förderung ist grundsätzlich nur für Unternehmen möglich, die ihr Vorhaben ohne öffentliche Zuschüsse tatsächliche nicht umsetzen können.
Wir empfehlen daher dringend, auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten auf Basis öffentlich subventionierter Darlehen oder weiterer spezieller Förderrichtlinien über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de) oder die NBank (www.nbank.de) zu prüfen. Nähere Informationen zu sonstigen Fördermöglichkeiten finden Sie auch auf den nachfolgenden Seiten.
Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Förderung aus der KMU Richtlinie der Stadt Braunschweig:
Bei dem Antrag stellenden Unternehmen muss es sich um ein kleines oder mittelständisches Unternehmen handeln
Förderfähige Maßnahmen können sein:
Unbedingt zu beachten ist, dass mit dem Vorhaben erst nach einer Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit begonnen werden darf. Wurde mit dem Vorhaben bereits begonnen, ist eine Förderung ausgeschlossen. Die tatsächliche Bewilligung von Fördermitteln seitens der Stadt Braunschweig ist abhängig von der Verfügbarkeit städtischer und europäischer Mittel. Die Vergabe der Mittel unter den Antragstellern erfolgt im Rahmen von regelmäßigen Scoringterminen nach Qualität der eingereichten Anträge und der noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
EU-Recht sieht vor, dass zur Schaffung einer ausreichenden Transparenz bei der Bewilligung von Zuschüssen aus EU-Mitteln eine Veröffentlichung des Unternehmens, des Projektes sowie der Höhe der gewährten Beihilfe erfolgt. Hiermit müssen sich Unternehmen, die eine entsprechende Förderung beantragen wollen, einverstanden erklären. Zuschüsse werden grundsätzlich erst nach Vorlage der Verwendungsnachweise ausgezahlt.
Antragsunterlagen, Informationen zur Führung von Verwendungsnachweisen und Hinweise zu allgemeinen Nebenbestimmungen finden Sie hier:
Erläuterungen zur KMU-Eigenschaft:
Die Stadt Braunschweig will Existenzgründerinnen und Existenzgründern, insbesondere aus nicht-technologie-orientierten Branchen, mit Zuschüssen aus einem Fonds helfen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier:
Wir sind Ihnen bei der Beantragung von Fördermitteln gern behilflich, stehen beratend zur Seite und geben Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten.
Ihre Ansprechpartnerin für Fördermittel:
Simone Schumacher
Tel.: 0531 / 3804-3822
Fax: 0531 / 3804-3911
E-Mail: s.schumacher@braunschweig-zukunft.de